Ein guter Tag für die Bürgerrechte: Europäischer Gerichtshof kippt Vorratsdatenspeicherung

Veröffentlicht am 08.04.2014 in Pressemitteilungen

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Der Europäische Gerichtshof hat die Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung heute für ungültig erklärt. In der Begründung bezeichnete das Gericht die Richtlinie, die nach Wünschen der CDU/CSU zügig in nationales Recht umgesetzt werden sollte, als unverhältnismäßig und unvereinbar mit den Grundrechten.

"Ich begrüße das Urteil. Die Richter haben entschieden, dass die Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung gegen die Grundrechte der Menschen in Europa verstößt und sie sind in ihrem Urteil sogar über den Antrag des Generalanwaltes hinausgegangen. Die SPD will keine Vorratsdatenspeicherung, weil sie Grundrechte beschneidet und Menschen unter Generalverdacht stellt.

Mit dieser Entscheidung ist eine neue Situation eingetreten und die Grundlage für die Vereinbarung im Koalitionsvertrag ist entfallen. Deutschland ist nicht mehr zu einer Umsetzung der Richtlinie verpflichtet und das ist gut so!“, sagt die Rastatter Bundestagsabgeordnete Gabriele Katzmarek.

Auch eine Strafe für Deutschland aufgrund einer zu späten Umsetzung droht nicht mehr und es besteht kein Grund, schnell einen Gesetzentwurf vorzulegen. Bundesregierung und Bundestag werden das Urteil jetzt sorgfältig auswerten und eine Neubewertung der Lage vornehmen.

 
 

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