Sonnensteuer? Gibt's nicht!

Veröffentlicht am 05.06.2014 in Kontra

Das Kampagnen-Netzwerk Campact hat eine Kampagne mit dem Titel „Sonnensteuer? Nein Danke!“ gestartet und das Thema wurde medial aufgegriffen. Mit diesem Schreiben möchte ich Sie informieren, was sich hinter der sog. „Sonnensteuer“ verbirgt.  Soviel vorab: Es gibt keine Sonnensteuer. Der Begriff ist – leider bewusst - irreführend.

  1. Es gibt keine Steuer auf die Sonne, das Sonnenlicht oder die Sonnenenergie.

Mit der Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) soll der Kostenanstieg bei der Förderung des Ausbaus der erneuerbaren Energien gebremst und die Kosten der Energiewende gerechter verteilt werden. Mit diesem Ziel wird der Ausbau der Erneuerbaren stärker mit dem Netzausbau abgestimmt, Überförderung abgebaut und die Eigenstromversorgung mit in die EEG-Umlage einbezogen.

In den letzten Jahren hat der Anteil der Eigenstromerzeugung drastisch zugenommen. Auf der einen Seite ist sie ein Bestandteil der Energiewende, auf der anderen Seite belastet sie die Verbraucher, die keine Anlagen zur Eigenstromerzeugung haben, denn sie müssen die EEG-Umlage bezahlen.

Der Ausbau der erneuerbaren Energien ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Es ist deshalb nur gerecht, wenn die Finanzierung auf möglichst viele Schultern verteilt wird. Dabei sollen auch Eigenstromversorger grundsätzlich ihren Beitrag leisten, indem sie an der EEG-Umlage beteiligt werden. Neuanlagen sollen daher grundsätzlich in das Umlagesystem einbezogen werden.

Was Campact nun als „Sonnensteuer“ bezeichnet ist die Miteinbeziehung von neuen Erneuerbare-Energien-Anlagen ab einer bestimmten Größe in das EEG-Umlage-System. Der Begriff „Steuer“ impliziert, dass der Staat über die Mittel aus der EEG-Umlage verfügen kann. Dies ist falsch, da die Einnahmen der EEG-Umlage direkt und zu 100% wieder in die Förderung und Vergütung der Erneuerbaren Energien fließen. Es handelt sich als nicht um eine Steuer, mit der Straßen gebaut, die Rente mitfinanziert oder Beamte bezahlt werden, sondern um eine Abgabe, die ausschließlich zweckgebunden für den Ausbau der Erneuerbaren Energien zur Verfügung steht.

  1. Er herrscht Bestandsschutz.

Wer aktuell eine Photovoltaik-Anlage auf seinem Eigenheim oder seiner Werkstatt hat, hat keinerlei Änderungen zu erwarten. Bisherige Anlagen fallen unter den Bestandsschutz. Sie sind auch weiterhin zu 100% von der EEG-Umlage befreit. Nur neue Anlagen werden, wie oben dargestellt, in das EEG-Umlage-System miteinbezogen! 

  1. Kleine Neu-Anlagen sind von der EEG-Umlage auch weiterhin ausgenommen.

Bis zu einer Leistung von 10kW („Bagatellgrenze“) wird auch bei Neuanlagen in Zukunft keine EEG-Umlage fällig. Die allermeisten Besitzer von Einfamilienhäuser, die eine Photovoltaik-Anlage planen, werden also weiterhin nichts mit der EEG-Umlage zu tun haben. Für sie entstehen keine weiteren Belastungen.

  1. Erneuerbaren-Energien-Anlagen zahlen nur 50% EEG-Umlage.

Für Eigenverbraucher-Neuanlagen größer der Bagatellgrenze ist in Zukunft also die Beteiligung an der Finanzierung der Energiewende über die EEG-Umlage vorgesehen. Während Endverbraucher wie Privathaushalte, kleine Betriebe und alle Unternehmen, die nicht unter die besondere Ausgleichsregelung fallen, die volle Umlage zahlen müssen, gilt für die Eigenverbraucher der reduzierte Umlage-Satz von 50%.

Die EEG-Novelle ist ein Mammut-Projekt. Es gilt zahlreiche Interessen zu beachten und bestmögliche Lösungen für alle Menschen in Deutschland zu finden, denn alle Menschen sind vom Strom abhängig. Das Miteinbeziehen von Erneuerbare-Energien-Anlagen in die Finanzierung der Energiewende ist der nächste Schritt in die richtige Richtung. Dieser Schritt ist sozial gerecht, weil er verhindert, dass die EEG-Umlage weiter ansteigt und einkommensschwache Menschen ohne Möglichkeit eigene Anlagen zu betreiben weiter belastet werden. 

Ich hoffe ich konnte Ihnen darlegen warum ich der Meinung bin, dass die Kampagne von Campact ungerechtfertigt ist. Die EEG-Novelle hat, je nachdem welche Perspektive man einnimmt, einige kritikwürdige Aspekte und ich kann gut nachvollziehen, wenn sich viele Menschen über Ausgleichsregelungen für die Industrie, die Festsetzung von Ausbaukorridoren von Erneuerbaren Energien, aber auch über einige Regelungen die die Erneuerbaren-Energien stark begünstigen, sehr wundern. Die Miteinbeziehung der – zumeist kommerziellen – Anlagen der Erneuerbaren-Energien in das Umlage-System gehört definitiv nicht dazu. Ich befürchte auch die Initiatoren der Kampagne wissen dies, sonst hätten sie einen treffenderen und faireren Titel für ihre Kampagne gewählt.

 
 

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